Selten gelingt es der Parapsychologie Poltergeistphänomene so genau zu dokumentieren und nachzuweisen. Hier haben Behörden und Parapsychologen gemeinsam den Vorfall untersucht. Er ist wahr.
Als Spuk von Rosenheim wird eine Reihe von Ereignissen bezeichnet, die im Herbst 1967 in einer Anwaltskanzlei in Rosenheim stattgefunden haben sollen. Der Fall erregte in den Massenmedien auch international große Aufmerksamkeit. Er gilt als einer der am besten untersuchten und dokumentierten Fälle von paranormalen Geschehnissen im Bereich des sogenannten Spuks beziehungsweise der Telekinese.
In der Rosenheimer Anwaltskanzlei Adam gingen zunächst ständig die an der Decke in zweieinhalb Metern Höhe befestigten Leuchtstoffröhren aus. Handwerker stellten fest, dass sie um 90 Grad aus der Halterung gedreht waren, ohne dass eine äußere Einwirkung zu beobachten war. Eine Reihe von Zeugen hörte immer wieder laute Knallgeräusche, Sicherungsautomaten lösten ohne erkennbaren Grund aus, Flüssigkeit eines Fotokopiergerätes wurde im Raum verspritzt und innerhalb kurzer Zeit wurde von den vier Telefonen der Kanzlei aus die damalige Telefon-Zeitansage 0119 gewählt, ohne dass jemand die Apparate bediente. Da der Betrieb der Kanzlei dadurch zeitweise nicht nur eingeschränkt, sondern sogar unmöglich wurde, wurde schließlich das Technische Prüfamt der Rosenheimer Stadtwerke mit einer gründlichen Untersuchung beauftragt. Unter der Leitung des späteren Direktors der Stadtwerke, Paul Brunner, wurden ständig registrierende Spannungs- und Stromschreiber installiert. Die Vermutung von Stromstörungen schien sich zunächst zu bestätigen. Dann aber begannen sich Bilder an der Wand zu drehen, Beleuchtungskörper pendelten und explodierten, Schubladen und ein Schrank bewegten sich offenbar selbständig. Die Rotation eines Bildes um 120 Grad konnte gefilmt werden.
Am 1. Dezember 1967 schaltete sich das Freiburger Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene in die Untersuchungen unter der Leitung von Professor Hans Bender ein. Nachdem auch umfangreiche technische und physikalische Untersuchungen keine Erklärung liefern konnten, war auffallend, dass alle Phänomene nur auftraten, wenn eine neunzehnjährige Auszubildende der Kanzlei, Annemarie S., sich in der Nähe aufhielt. Bender untersuchte das Mädchen und stellte bei ihr Konflikte fest, die seiner Darstellung nach häufig im Umfeld von Spukfällen bzw. der sie auslösenden Personen auftreten: aktuelle Probleme, psychische Labilität, hohe kurzfristige Erregbarkeit und geringe Frustrationstoleranz. Die Ereignisse verschwanden schlagartig, als das Mädchen das Arbeitsverhältnis in der Kanzlei aufgab, sollen aber auch bei ihrem neuen Arbeitgeber kurzfristig wieder aufgetaucht sein.
Wie aber psychodynamische Prozesse Auswirkungen auf materielle Gegenstände haben können, ist bis heute nicht geklärt bzw. als Sachverhalt nach wie vor umstritten.
Insgesamt wurden rund 40 Personen Zeugen der seltsamen Erscheinungen, darunter Polizisten, Techniker, Physiker, Psychologen, Ärzte sowie Klienten und Angestellte der Kanzlei.
Quelle: Wikipedia